Die globalen Geschäftsaktivitäten von PROBAT unterliegen vielfältigen internationalen Rechtsvorschriften, internen Richtlinien und selbst gesteckten Verhaltensstandards. Diese bilden die Basis für unser verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Die konsequente Einhaltung aller relevanten Gesetze, Regelungen und freiwilliger Selbstverpflichtungen hat für PROBAT höchste Priorität. Oberste Handlungsmaxime ist der Schutz der Mitarbeiter vor Fehlverhalten, das Fördern rechtskonformen Verhaltens sowie die Minimierung von Risiken.
Alle PROBAT Mitarbeiter wahren den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, und respektieren dabei insbesondere die Würde und Persönlichkeit jedes Beschäftigten. Das im Unternehmen herrschende positive Arbeitsklima spiegelt dieses Verhalten wider. Chancengleichheit und Toleranz runden die bei PROBAT gelebte Unternehmenskultur ab, die gleichzeitig unabdingbare Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ist.
PROBAT lehnt korruptes und in anderer Weise rechtswidriges Verhalten ab und duldet ein solches nicht. Die Antikorruptionsrichtlinie des Unternehmens enthält entsprechende Grundsätze, die für alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Geschäftspartner gleichermaßen verbindlich sind. PROBAT hält sich zudem an die Prinzipien der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Hier stehen v.a. Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Transparenz und sachliche Richtigkeit beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Vordergrund. Die in der Unternehmenspolitik, dem Verhaltenskodex und der Antikorruptionsrichtlinie hinterlegten Grundsätze sind auch in unserer Lieferkette verankert und im Lieferantenkodex zusammengefasst. Jeder Geschäftspartner verpflichtet sich durch die Zusammenarbeit mit PROBAT zu deren Einhaltung.