Der Patentanwalt und Maschinenbauingenieur Hans ter Smitten berät mit seiner Kanzlei terpatent PROBAT bereits seit vielen Jahren in Marken- und Patentrechtsangelegenheiten. Wir haben mit ihm über die Patentphilosophie des Röstmaschinenherstellers gesprochen.
„Ein Patent ist ein erteiltes technisches Schutzrecht für eine Erfindung, die, gemessen am Stand der Technik, neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Patente haben neben der Monopolwirkung daher eine starke Aussagekraft in Bezug auf die Innovationswahrnehmung eines Unternehmens durch andere Marktteilnehmer wie beispielsweise Kunden. Da erteilte Patente öffentlich zugänglich sind, kann ein Unternehmen aber insbesondere auch das Marktumfeld überwachen, in dem es sich bewegt. Dadurch vermeidet man einerseits, dass man in sogenannte Schutzrechtsfallen läuft, weil man selbst gegebenenfalls ein bereits erteiltes Patent verletzt. Vor allem dient eine solche Marktbeobachtung aber auch als Inspirationsquelle für eigene Entwicklungen. PROBAT betreibt eine professionelle Patentüberwachung und weiß daher genau über den Stand technischer Entwicklungen im eigenen Markt Bescheid.“
„Patente sind grundsätzlich nur in dem Land gültig, in dem das Patent erteilt wurde. Der Patentinhaber darf dann jeder dritten Partie jegliche Nutzungsart des Patents innerhalb des räumlichen Gültigkeitsbereichs verbieten. Es darf weder produziert, noch vertrieben, angeboten oder importiert werden. Wenn aber ein Dritter das Patent außerhalb des Gültigkeitsbereiches nutzt ohne Auswirkung auf diesen, dann hat der Patentinhaber kein Verbietungsrecht. Das sogenannte Abkommen zur Unionspriorität, dem fast alle Länder weltweit angehören, räumt dem Patentinhaber allerdings ab dem Tag der Prioritätsanmeldung (Tag der Erstanmeldung eines Patents) eine zwölfmonatige Schutzfrist ein, um zu prüfen, in welchen weiteren Ländern eine Patentanmeldung gegebenenfalls sinnvoll ist und schützt ihn somit vor Patentverletzungen.
PROBAT schaut selbstverständlich in erster Linie darauf, wo sich der eigene Markt befindet, um sich vor Patentverletzung durch den Wettbewerb zu schützen. Das gilt auch für Länder, in denen wichtige Fachmessen stattfinden oder aber der Firmensitz von Zulieferern ist. Für PROBAT als global operierendes Unternehmen also ein aufwendiges Prozedere, das aber durch die internationale Patentanmeldung enorm vereinfacht wird. Aus dieser kann das Patent in fast alle Länder der Welt validiert, d.h. fortgesetzt werden und es muss nicht bereits innerhalb des Prioritätsjahres geschaut werden, in welchen Ländern das Patent zusätzlich angemeldet werden soll. Darüber hinaus gibt es weitere Übereinkommen auf europäischer Ebene. Der Strauß an Möglichkeiten ist bunt, und bei PROBAT wird die Vorgehensweise einzelfallbezogen entschieden.“
„Grundsätzlich gilt, dass eine Erfindung immer dann patentiert werden sollte, wenn sie leicht kopierbar ist und nicht geheim gehalten werden kann. Darüber hinaus verändern sich Märkte, weshalb bei der Entscheidung über eine Patentanmeldung in einer bestimmten Region für PROBAT immer die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht. Patentnutzungsrechte können auch über Lizenzgebühren weitergegeben werden. Das kann die Vorgehensweise durchaus beeinflussen. Aber, falsche Entscheidungen zu treffen, kann sehr schnell sehr teuer werden, denn in jedem Land werden Jahres- und Übersetzungsgebühren fällig und die Kosten steigen exponentiell an.
Selbstverständlich. Man gibt aufgrund der Veröffentlichung dem Wettbewerb die technische Erfindung bis zu einem gewissen Grad preis. Außerdem verliert ein Patent nach maximal 20 Jahren seine Gültigkeit. So lange hat der Patentinhaber ein Monopolrecht. Nach diesem Zeitraum wird die Erfindung dann als freier Stand der Technik betrachtet. Ausschlaggebend ist der Tag der Erstanmeldung und es hat auch schon Patente gegeben, die ihrer Zeit weit voraus waren, nie genutzt wurden und nach Ablauf der Frist als Stand der Technik aber auch nicht mehr geschützt werden konnten. Die Airbag-Technologie ist so ein Beispiel. Erfunden in den 60er Jahren, hat sie erst lange nach Ablauf der Schutzfrist Marktreife erlangt, weshalb jeder sie grundsätzlich lizenzfrei nach Schutzrechtsablauf produzieren konnte. Dieses Beispiel zeigt anschaulich, warum in der von PROBAT betriebenen Patentschau durchaus auch Potenzial für zukünftige Entwicklungen steckt, die langfristig den Innovationsvorsprung innerhalb der Branche ausbauen.“
Mit der Erteilung des Patents für den Kaffeeschnellröster begann eine Ära der Innovation. Denn das Patent war entscheidend für die revolutionäre Entwicklung des Trommelrösters. Dieses Grundprinzip einer sich auf horizontaler Achse drehenden Trommel ist auch heute noch die gängigste Methode für die Langzeitröstung von Kaffee.